Rechtsgebiete
Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht
Gegenstand des Rechtsgebiets sind unter anderem die sich aus den kommunalrechtlichen Bestimmungen ergebenden Rechte und Pflichten der kommunalen Organe, des Bürgermeisters, des Gemeindevorstands (Magistrats), der Gemeindevertreter (Stadtverordnete/Stadträte) und der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), aber auch der Parteien und Fraktionen.
Diesen Mandaten nimmt sich Dr. Faußner infolge der im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen erworbenen theoretischen Kenntnisse und der durch die bisher abgearbeiteten Mandate gesammelten praktischen Erfahrungen gern an.
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