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Verwaltungs- und Fachplanungsrecht
EIDING RECHTSANWÄLTE decken den größten Teil des Verwaltungsrechts ab. Im Fachplanungsrecht haben wir z. B. viel Erfahrung in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren gesammelt.
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Öffentliches Baurecht
Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht liegt ganz klar unser Tätigkeitsschwerpunkt. In diesem breit aufgestellten Rechtsgebiet haben wir mehrere 1000 Akten bearbeitet und hierbei umfassende Erfahrungen gesammelt.
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Denkmalschutzrecht
Um hier erfolgreich zu sein, bedarf es viel Erfahrung. Denn das Denkmalschutzrecht bietet im öffentlichen Baurecht die größten Entscheidungsspielräume von ganz streng bis ganz großzügig, bspw. wenn die Behörde über die Denkmalverträglichkeit einer Baumaßnahme entscheidet.
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Konversionsrecht
Die rechtlichen Anforderungen dieses Rechtsgebiets sind breit gestreut und bringen in der Regel große Arbeitsumfänge mit sich, insbesondere betreffend die Koordinierung der verschiedenen Fachplaner.
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Rechtsgebiete
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
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Erschliessungsbeitragsrecht
Hier vertreten wir überwiegend Grundstückseigentümer, die mit Erschließungsbeitragsbescheiden einer Kommune belastet sind. In der Regel geht es darum, übermäßige Kostenabwälzungen durch die Kommune abzuwehren. Klagen vor den Verwaltungsgerichten sind oft unvermeidbar.
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Umweltrecht
Umweltrelevante Fragestellungen gibt es häufig im Immissions- und Naturschutzrecht, aber auch dem Bodenschutz- und Altlastenrecht. Um hier den Fachbehörden Paroli bieten zu können, bedarf es vieler Kenntnisse und Erfahrungen, um beurteilen zu können, ob Fachplanungsbüros hinzugezogen werden sollen.
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Immissionsschutzrecht
Das Rechtsgebiet besteht überwiegend aus Anlagenzulassungsrecht. Hier betreuen wir einerseits aus- oder umbauwillige Firmen, andererseits Grundstückseigentümer, die sich im Umfeld solcher Betriebe bestmöglich geschützt wissen wollen.
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Bodenschutz- und Altlastenrecht
Die beiden Rechtsgebiete sind für Betriebe von Bedeutung, deren Grundstücke altlastenbekannt sind oder werden, damit der Betrieb gesichert weiter arbeiten kann. Häufig ist die Thematik relevant, wenn ehemals gewerblich genutzte Grundstücke künftig zum Wohnen genutzt werden. Wir beraten, wie solche Flächen entwickelt werden können.
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Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht
Auf diesen beiden Gebieten beraten wir länderübergreifend sowohl Kommunen, als auch Parteien. Wir klären auf, was rechtlich noch durchsetzbar ist, und wo die Durchsetzbarkeit mandantschaftlicher Vorstellungen scheitern wird.
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Öffentliches Wirtschaftsrecht
Die im Rechtsgebiet tätigen Firmen, Gaststätten usw., sehen sich in der Praxis Vorwürfen der Unzuverlässigkeit ausgesetzt, bei welchen wir eine Untersagungsverfügung abwehren sollen. Auf der anderen Seite sind wir für Nachbarn aktiv, die sich gegen nächtliche Störungen bspw. einer Gaststätte wenden.
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Polizei- und Sicherheitsrecht
Hier geht es um hoheitliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr durch Polizei und Sicherheitsbehörden, etwa im Bereich des Versammlungsrechts, sowohl für die Veranstalter, als auch die Gegner.
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Abgabenrecht
Wir beraten überwiegend im Rechtsgebiet Kommunalabgaben, also Wasser- und Abwasseranlagen sowie Straßenausbaubeiträgen. Hierbei stehen wir einigen Kommunen zur Seite. Wesentlich häufiger vertreten wir die zur Zahlung herangezogenen Privatpersonen oder Bürgerinitiativen.
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