Rechtsgebiete
Bodenschutz- und Altlastenrecht
Es müssen in Abstimmung mit den Planungs- und Umweltbehörden Lösungen erarbeitet werden, die unter Berücksichtigung des ökonomisch Machbaren zugleich sicherstellen, dass den Belangen des Umweltschutzes ausreichend Rechnung getragen wird. Die Beratung Ihres Ansprechpartners geht dabei Hand in Hand mit der ingenieurtechnischen Beurteilung der Altlastenthematik, etwa wenn Sanierungsziele oder Nutzungskonzepte formuliert werden müssen.
Dipl.-Vw. Heck verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über umfangreiche Erfahrungen auch bei der Formulierung öffentlich-rechtlicher Sanierungsverträge, die den Mandanten wertvolle Unterstützung bieten.
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Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner
RA Prof. Dr. jur. Lutz Eiding
Dipl.-Verwaltungswirt Matthias Heck
Tel: 49 (0) 6181 / 90 800 00
info@eiding.com
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