Rechtsgebiete

Bodenschutz- und Altlastenrecht

Angesichts der Vielzahl noch immer vorhandener (Altlasten-)Verdachtsflächen verwundert es nicht, dass EIDING RECHTSANWÄLTE im Rahmen bau- und planungsrechtlicher Mandate regelmäßig mit dem Thema des Bodenschutz- und Altlastenrechts konfrontiert werden. Für Investoren bergen solche Fälle oftmals nur schwer kalkulierbare zeitliche und finanzielle Risiken. Dies ist ein wesentlicher Grund für zahlreiche Brachen in innerstädtischen Bereichen. Hier müssen ausreichende Grundlagen geschaffen werden, um die Risiken abzuschätzen und – z.B. durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher (Sanierungs-)Verträge – beherrschbar zu machen. Denn „Altlast“ ist häufig auch „Kostenlast“.

Es müssen in Abstimmung mit den Planungs- und Umweltbehörden Lösungen erarbeitet werden, die unter Berücksichtigung des ökonomisch Machbaren zugleich sicherstellen, dass den Belangen des Umweltschutzes ausreichend Rechnung getragen wird. Die Beratung Ihres Ansprechpartners geht dabei Hand in Hand mit der ingenieurtechnischen Beurteilung der Altlastenthematik, etwa wenn Sanierungsziele oder Nutzungskonzepte formuliert werden müssen.

Dipl.-Vw. Heck verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über umfangreiche Erfahrungen auch bei der Formulierung öffentlich-rechtlicher Sanierungsverträge, die den Mandanten wertvolle Unterstützung bieten.
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Ihre Ansprechpartner

RA Prof. Dr. jur. Lutz Eiding
Dipl.-Verwaltungswirt Matthias Heck

Tel: 49 (0) 6181 / 90 800 00
info@eiding.com
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